Damit eine Stiftung ihr Ziel verwirklichen kann, benötigt die Idee aktive Menschen, die sich für dieses Ziel einsetzen, für Stiftungsmittel sorgen und andere anstiften.
Das Organigramm der Schulstiftung im Bistum Osnabrück finden Sie hier:
Die einzelnen Ansprechpartner in der Geschäftsstelle der Schulstiftung im Bistum Osnabrück finden Sie hier:
Stiftungsvorstand und Assistenz
Stabsstelle Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit
Bereich 1 - Personal
Bereich 2 - Gebäude, Finanzen, IT
Bereiche 3 und 4 - Schulaufsicht
Bereich 5 - Schulprofil, Hochschulen
Bereich 6 - Religionsunterricht
Steuerung der Stiftung und Aufsicht über den Stiftungsvorstand sind die wesentlichen Aufgaben des Stiftungsrates als oberstes beschlussfassendes Organ der Stiftung (§ 9 Stiftungssatzung).
Stimmberechtigte Mitglieder des Stiftungsrates:
Mitglieder mit beratender Stimme:
Elternmitwirkung an den Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung hat eine hohe Bedeutung.
Gesamtelternrat (§ 45 Stiftungsschulgesetz) zur Wahrnehmung der Elternmitwirkung auf der Ebene der Schulstiftung. Ansprechpartner*innen sind die Vertreter*innen im Stiftungsrat:
Anfragen per E-Mail an schulstiftung@bistum-os.de
Schülerräte und -vertretung sind an allen Stiftungsschulen vorgesehen (§§ 39 und 40 StiftSchG). Durch Einladung zu Vernetzungstreffen in jedem Schuljahr sorgt die Stiftung für Möglichkeiten zum Austausch und Absprachen unter den Schülervertreter*innen.
Anfragen per E-Mail an schulstiftung@bistum-os.de
Die Mitarbeitervertretungen der Stiftungsschulen bilden eine Gesamt-Mitarbeitervertretung (§ 24 MAVO). Ansprechpartner*innen sind die Vorsitzenden:
Die 21 Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück sind aus unterschiedlichen Initiativen entstanden und haben daher verschiedene Traditionen.
Weitere Informationen...
Die Schulen der Schulstiftung wollen Väter und Mütter bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen, Sie sind Lern- und Lebensort für Schüler*innen und Arbeitsstelle für Mitarbeitende. Stiftungsschulen sind daher ein gemeinsames Unternehmen von Eltern, Schüler*innen und Mitarbeiter*innen. Weitere Informationen...
Stiftungsschulen sind vom Staat anerkannte Ersatzschulen. Daher können sie die gleichen Abschlüsse vergeben wie öffentliche Schulen. Die Stiftungsschulen schaffen aber nicht nur zusätzliche Schulplätze, sondern bieten eigene Schulprofile an als alternative Angebote zu anderen Schulen. Die Profile der 21 Stiftungsschulen sind vielfältig und unterschiedlich. Weitere Informationen...