Gesetz für Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück (StiftSchG)
Das Stiftungsschulgesetz soll für die Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück Leitlinie und Hilfe sein zur Erfüllung ihrer Erziehungs- und Bildungsaufgaben auf der Grundlage des Evangeliums und der kirchlichen Lehre in der Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils.
Praxisorientierte Erläuterungen zum Stiftungsschulgesetz
Die Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück verstehen sich als Erziehungsgemeinschaft, in der Schülerinnen und Schüler, Lehrer, die nicht-unterrichtenden Mitarbeiter und Eltern in je spezifischer Weise und Verantwortung in den Schulen zusammenarbeiten. Das Stiftungsschulgesetz bietet einen Rahmen, diese Erziehungsgemeinschaft im Leben der Schule zu realisieren.
Die Ihnen hier vorliegenden „Praxisorientierten Erläuterungen“ sind als Ergänzung zu dem am 01. August 2017 in Kraft gesetzte Stiftungsschulgesetz für die Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück erstellt worden, um Sie in Ihrer täglichen Arbeit in der Schule zu unterstützen. Sie geben Hinweise zur Anwendung des Stiftungsschulgesetzes, um (Entscheidungs-) Abläufe übersichtlich und transparent zu gestalten.
Die Ausführungen sollen zudem helfen, Form- und Verfahrensfehler zu vermeiden.