Die 21 Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück sind aus unterschiedlichen Initiativen entstanden und haben daher verschiedene Traditionen:
Unsere Schulen sind Angebote für die Kinder und jungen Menschen, deren Eltern die Bildungsangebote auf der Grundlage des katholischen Glaubens zu mündiger religiöser Lebensgestaltung und Weltverantwortung annehmen möchten. Wir leisten mit unseren Schulen einen Beitrag zur Vielfalt in der Schullandschaft in Bremen und Niedersachsen und bilden die Pluralität in unserer Gesellschaft ab. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen den Müttern und Vätern und den Schulen eine Grundvoraussetzung für gelingendes Lernen.
Um dieses Bildungsangebot erhalten und die Qualität der Schulen sichern zu können, ist eine hohe finanzielle Unterstützung aus Kirchensteuermitteln und zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Mütter und Väter nötig.
Aber am Geld soll es nicht scheitern! Auch wenn die Erhebung von Schulgeld grundsätzlich nötig ist, soll keine Schülerin und kein Schüler aus finanziellen Gründen vom Besuch einer Schule in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück ausgeschlossen sein.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Schulgeldordnung.
Neu ab August 2024:
Ordnung und Informationen bis Juli 2024:
Stiftungsschulen sind vom Staat anerkannte Ersatzschulen. Daher können sie die gleichen Abschlüsse vergeben wie öffentliche Schulen. Die Stiftungsschulen schaffen aber nicht nur zusätzliche Schulplätze, sondern bieten eigene Schulprofile an als alternative Angebote zu anderen Schulen. Die Profile der 21 Stiftungsschulen sind vielfältig und unterschiedlich. Weitere Informationen...
Neu ab August 2024:
Ordnung und Informationen bis Juli 2024:
„Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen“, so Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes. Dieser Grundsatz bedeutet aber nicht, dass alle Landesgesetze auf private Schulen Anwendung finden. Weitere Informationen...